Die Nonne von Monza
Im Namen Gottes spricht das Erzbischöfliche Tribunal in Mailand am 17. Oktober 1608 die "Nonne von Monza" schuldig des Vergehens gegen das Keuschheitsgelübde, der Nichtanzeige von Vergewaltigung und Mord im Kloster Santa Margherita. Von einem Mann geschändet, ohne Rücksicht darauf, daß sie eine Frau und eine Nonne ist, durchgeht sie einen Leidensweg. Obwohl sie im Kloster auf Hilfe und Verständnis stößt, leitet die Kirche ein Verfahren gegen sie ein, welches mit Folter beginnt und mit ihrer Verurteilung endet. Vor dem gesamten Tribunal wird sie im Kloster lebendig eingemauert, obwohl sie laut gesundem Menschenverstand unschuldig ist.