Das Recht der freien Dienste, Vertrag und Haftung

Preis 178.12 USD

EAN/UPC/ISBN Code 9783110150124

Marke Gruyter

Die Dienstleistungsgesellschaft ist in der juristischen Literatur noch nicht recht angekommen. Wer eine Rechtsfrage zu den freien Berufen oder anderen selbstständigen Dienstleistungen hat, wird in den Standardkommentaren selten fündig, in denen nach wie vor das Arbeitsrecht den Schwerpunkt der Erläuterungen zu den §§ 611 ff. BGB bildet. Einzige und rühmliche Ausnahme ist der altehrwürdige, aber nicht ganz billige Reichsgerichtsrätekommentar (RGRK); in dessen 12. Auflage ist ein umfangreiches Kapitel über den freien Dienstvertrag aufgenommen worden. Das vorliegende Handbuch ist eine Auskopplung aus dem RGRK. Es bietet diesem gegenüber eine stärker systematisch geschlossene Darstellung, da es, anders als der Kommentar, nicht an die Paragrafenfolge des Gesetzes gebunden ist. Die praktische Ausrichtung des Kommentars, die sich u.a. an der besonderen Berücksichtigung der Rechtsprechung auch der Instanzgerichte zeigt, ist aber erhalten geblieben. Die Autoren, im Hauptberuf Richter, sind wohl jedem Juristen als Verfasser des Standardwerks zum zivilrechtlichen Assessorexamen bekannt. Wie jenes zeichnet sich auch dieses Handbuch durch gelungene Schwerpunktsetzung, stringente Gedankenführung sowie eine leicht verständliche Sprache aus. Auf einen einleitenden allgemeinen Teil zum unabhängigen Dienstvertrag folgen Kapitel zu den besonders praxisrelevanten Dienstverhältnissen der Ärzte, Geschäftsleiter (GmbH-Geschäftsführer usw.), Rechtsanwälte und Steuerberater. Dabei berücksichtigen die Verfasser durchweg auch prozessuale Erfordernisse, namentlich in dezidierten Ausführungen zur Beweislastverteilung. Das Werk schließt mit einem Überblick zu rund 100 weiteren Dienstverträgen. Hier findet der Leser unterschiedlichste Vertragsverhältnisse wie z.B. die von Adoptionsvermittlern, Mannequins oder auch Zolldeklaranten. Das Buch ist in dieser Form konkurrenzlos und hervorragend auf die Bedürfnisse der Rechtspraxis zugeschnitten. Es kann vor allem den Generalisten unter den Rechtsanwälten uneingeschränkt empfohlen werden. --RA Claudia von Selle